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Aufgaben des Vereinsausschusses: |
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1. | Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellungen der Tagesordnung. |
2. | Einberufung der Mitgliederversammlung |
3. | Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. |
4. | Verwaltung des Vereinsvermögens |
5. | Erstellung des Jahres- und Kassenberichts |
6. | Beschlußfassung über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern. |
7. | Einrichtung bzw. Ernennung von Beiräten, Beauftragten, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen |
8. | Führung der laufenden Geschäfte |
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Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus: |
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1. | Dem Vorstand: 1. Vorsitzende(r), 2. Vorsitzende(r) und dem Kassenwart / der Kassenwärtin |
2. | Dem/der Schriftführer(in) |
3. | Drei Beisitzern / Beisitzerinnen |
4. | Die dem Verein angehörenden politischen Mandatsträger
gehören dem Vereinsausschuss kraft Amtes an. |
Die Mitglieder (nach Pkt. 1-3) des Vereinsausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. |
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